Nach Abgabe dieser Mieterselbstauskunft werden wir Ihre Bewerbung für 6 Monate in unserer Bewerberliste eintragen. Eine Bestätigung hierzu erfolgt nicht. Aufgrund der Vielzahl der bereits vorliegenden Bewerbungen können wir ihnen keine feste Zusage über einen Zeitraum geben, in denen wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können. Es ist daher mit teilweise erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe dieser Mieterselbstauskunft kein Anrecht auf eine Wohnung erworben wird.
Unsere aktuellen Wohnungsangebote können Sie unter www.bauverein-dn.de in der Wohnungsbörse auf unserer Homepage einsehen.
Sofern Sie Interesse an einer dort angebotenen Wohnung haben, bitten wir Sie, sich nach Abgabe der Mieterselbstauskunft zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Besichtigungstermine bei zzt. noch bewohnten Wohnungen sind derzeit wegen des Schutzbedürfnisses der ausziehenden Mieter nicht immer möglich. Daher können Wohnungsbesichtigungen oft erst nach Abgabe der Wohnung durchgeführt werden.
Besichtigungstermine bei Wohnungen, die sich in der Neubau-, Modernisierungs- oder Renovierungsphase befinden, können je nach Fortschritt der Bauarbeiten kurzfristig vereinbart werden, sofern alle Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Über die Vergabe unserer Wohnungen entscheidet der Vorstand des Bauvereins.
Weiterhin bitten wir zu beachten, dass zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines für eine ausreichende Zimmerzahl und/oder Wohnfläche zwingend erforderlich ist.
Zum Schutz vor privaten Zahlungsengpässen sollten Sie sich möglichst nur für solche Wohnungen bewerben, deren monatliche Gesamtmiete maximal 1/3 Ihres verfügbaren Netto-Einkommens beträgt.
Wenn Sie Bezieher von staatlichen Transferleistungen sind (Hartz 4, ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe, u. a.), können wir Ihnen nur Wohnungen anbieten, deren Brutto-Kaltmiete die vom Kreis Düren vorgegebenen Obergrenzen für Kosten der Unterkunft nicht überschreiten.
Erklärung des/der Mietinteressenten
Mir ist bekannt, dass durch das Ausfüllen und Abgeben dieses Bewerbungsbogens kein Anrecht auf eine Wohnung erworben wird.
Ich versichere mit meiner Unterschrift bzw. durch Absenden dieses Bewerbungsbogens, dass die Angaben in diesem Wohnungsbewerbungsbogen wahrheitsgemäß sind. Es ist mir bekannt, dass die Daten vom Vermieter zur Grundlage einer Vertragsannahme gemacht werden und mit meinem Einverständnis für die Dauer des Mietverhältnisses gespeichert werden. Falsche Angaben im “Wohnungsbewerbungsbogen bzw. Mieterselbstauskunft“ berechtigen den Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag.
Folgende Informationen anlässlich des Datenschutzes habe ich zur Kenntnis genommen
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die mit diesem Fragebogen erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erstellung und Unterbreitung geeigneter, meinen Vorstellungen / Bedürfnissen entsprechenden Angebote unter Einsatz von EDV verarbeitet und genutzt werden.
Meine aus dem Wohnungsbewerbungsbogen ermittelten Daten werden, wenn es nicht zu einer Zuteilung einer geeigneten Wohnung kommt, 6 Monate nach Einreichung der Mieterselbstauskunft vollständig gelöscht, sofern nicht anderweitig gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Aufbewahrung der Daten der Rechtsverfolgung dienen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich bei einer Bewerbung für eine Neubauwohnung bis zur Fertigstellung des jeweiligen Neubauvorhabens.
Ich erkläre mich damit einststanden, dass bei Abschluss eines Mietvertrages die Daten des Bewerbungsbogens bis zum Mietvertragsende bzw. bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses gespeichert werden. Insofern wird auf das Informationsblatt zur Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO verwiesen.
Ich wurde darüber informiert, dass der Vermieter vor der Vergabeentscheidung einer Wohnung und vor Abschluss eines Mietvertrages einen geeigneten Nachweis über Einkommen und Zahlungsverhältnisse hinsichtlich des bisherigen Mietverhältnisses anfordern kann, z. B. aktuelle Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Mietschuldenfreiheitserklärung des Vorvermieters, Einkommensnachweise und eine detaillierte Schufa-Bonitäts-auskunft.
Auf folgende Rechte wurde ich hingewiesen
Das Bestehen eines Rechts auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO, § 34 BDSG) sowie auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 DSGVO, §35 BDSG, Art. 18DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (§36 BDSG) sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Datenschutzbeauftragte Frau Nicole Herff, Tel: 02421 / 3909-22.