FAQ
Unsere FAQ Kategorien
Mietzahlungen & Abrechnung
Wann muss die Miete gezahlt werden?
Gemäß den Vereinbarungen des mit Ihnen abgeschlossenen Mietvertrages muss die Miete am 3. Werktag für den jeweiligen Monat angewiesen sein. Dies gilt unabhängig davon, zu welchem Termin Sie Ihren Arbeitslohn oder andere Einkünfte erhalten.
Ist ein SEPA-Lastschriftmandat für meine Miete erforderlich?
Wir empfehlen, die laufende Miete von Ihrem Giro-Konto abbuchen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass auch bei eventuellen Änderungen, z. Bsp. der Erhöhung oder Senkung der Betriebskostenvorauszahlungen, der jeweils korrekte Betrag abgebucht wird. Sie können auf Ihren Kontoauszügen die Richtigkeit der Abbuchung kontrollieren und haben die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen das Einzugsmandat bei Ihrer Bank zurückzufordern. Bei einer Änderung der Bankverbindung bitten wir Sie uns zeitnah in Textform oder per App zu informieren.
Zu welchem Termin erhalte ich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung?
Ich habe eine Abrechnung für das ganze Jahr erhalten, obwohl ich nicht das ganze Jahr Mieter gewesen bin.
Bitte prüfen Sie den in der Abrechnung als „Ihr Abrechnungszeitraum“ angegebenen Zeitraum. Dieser richtet sich nach Ihrer Mietvertragsdauer in der Abrechnungsperiode. Hat Ihr Mietvertrag erst in dieser begonnen, so startet auch „Ihr Abrechnungszeitraum“ erst mit Ihrem Mietbeginn. Hat Ihr Mietvertrag innerhalb der Abrechnungsperiode geendet, so endet auch „Ihr Abrechnungszeitraum“ mit Ende des Mietvertrages.
Ich habe meine Abrechnung verloren und benötige eine Kopie, was ist zu tun?
Sie finden Ihre bereits erstellen Abrechnungen unter „Meine Dokumente“ in der Mieter-App MiVivo zum Download bereit. Sollten Sie die MiVivo nicht nutzen wollen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Ich möchte das Guthaben der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt bekommen, was ist zu tun?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, verrechnen wir Ihr Guthaben automatisch mit den Mietzahlungen. Den Zeitpunkt für die Verrechnung finden Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung. Sollten wir keine Einzugsermächtigung vorliegen haben, bitten wir um Anpassung Ihrer nächsten Mietzahlung, wie in der Abrechnung ausgewiesen. Sollten Sie eine Auszahlung des Guthabens wünschen, lassen Sie uns bitte eine aktuelle Bankverbindung zukommen.
Warum erhält mein Nachbar Geld aus der Betriebskostenabrechnung zurück und ich nicht?
Das kann verschiedene Ursachen haben. Hier die drei häufigsten: 1. In der Abrechnung sind Kosten enthalten, die direkt von Ihrem Verbrauch abhängen, wie z.B. Heiz- und/oder Wasserkosten. 2. Die Abrechnung enthält individuelle Kosten, wie z.B. für die Wartung von Kombithermen oder Lüftungsgeräten. 3. Sie und Ihr Nachbar leisten monatliche Vorauszahlungen in unterschiedlicher Höhe.
Warum zahle ich höhere Wasserkosten als mein Nachbar?
Hier sind im Wesentlichen zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Wenn Ihr Wasserverbrauch mit Wohnungswasserzählern erfasst wird, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie mehr Wasser verbrauchen als Ihr Nachbar. Ausschlaggebend für den Wasserverbrauch sind z. B. Familiengröße und Ihr persönliches Verbrauchsverhalten. Es gibt viele Faktoren, die den täglichen Wasserverbrauch bestimmen, dazu gehört z.B. Baden und Duschen. 2. Wenn der Wasserverbrauch nach Wohn-/Nutzfläche verteilt wird, ist Ihre Wohnung vermutlich größer als die Ihres Nachbarn, deshalb ist auch Ihr Kostenanteil höher.
Bescheinigungen
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt einen Haushalt, eine Wohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder modernisiert wurde. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Wohnfläche von Sozialwohnungen ist grundsätzlich begrenzt und darf die angegebene Größe nicht überschreiten. Diesen können Sie beim Wohnungsamt der Stadt Düren beantragen.
Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?
Am einfachsten beantragen Sie Ihre Mietbescheinigung über das Antragsformular unserer Mieter-App „MiVivo“. Sollten Sie diese nicht nutzen, genügt ein Anruf oder eine E-Mail. Bitte gebe hierzu an, für welche Stelle die Bescheinigung benötigt wird, sodass wir Ihnen die gewünschte Mietbescheinigung zusenden können.
Hausordnung
Gibt es Ruhezeiten?
Ja, die gibt es. „Ruhezeiten“ bedeutet, dass ganz besondere Rücksicht auf die anderen Bewohner des Hauses und der Straße genommen wird. Vermeiden Sie z.B. geräuschintensive handwerkliche Arbeiten und achten Sie darauf, dass Sie Musik nur auf Zimmerlautstärke hören. Nehmen Sie aber bitte auch außerhalb dieser Ruhezeiten Rücksicht und vermeiden Sie Lärm zu jeder Tages- und Nachtzeit. Sie finden die für Ihre Hausgemeinschaft geltenden Ruhezeiten in der Hausordnung, die Sie außerdem auch zusammen mit Ihrem Mietvertrag erhalten haben.
Ich habe Probleme mit meinen Nachbarn – was kann ich tun?
Das Leben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Objektivität und Toleranz. Dabei sind die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten innerhalb einer Hausgemeinschaft zu berücksichtigen. Eine gute Nachbarschaft ist dabei Voraussetzung für eine intakte Gemeinschaft. Streitigkeiten innerhalb einer Gemeinschaft sind nicht immer vermeidbar. Sie sind jedoch lösbar durch Gesprächsbereitschaft und Aufeinanderzugehen aller Beteiligten. Wir raten immer dazu, im ersten Schritt das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen. Es kann gut sein, dass Ihre Nachbarn gar nicht wissen, dass sie zum Beispiel Lärm verursachen. Ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht zeugt von guter Nachbarschaft und Respekt und räumt die meisten Missverständnisse sofort aus dem Weg. Sollte es dennoch Fragen und Probleme bezüglich der Regelungen der Hausordnung oder Unstimmigkeiten unter den Mietern geben, so bitten wir zur Lösung dieser Probleme eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Zudem können Sie auch das Formular auf der App nutzen:
Darf ich ein Katzennetz an meinem Balkon anbringen?
Grundsätzlich ist das Anbringen von Gegenständen an unserem Gebäude nur mit unserer Zustimmung zulässig. Aufgrund der Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes gestatten wir jedoch das Anbringen eines Katzennetzes in unseren Wohnungen nicht.
Darf ich eine Satelliten-Empfangsanlage in meiner Wohnung installieren?
Wir bieten in unseren Wohnanlagen allen Mietern die Möglichkeit des Anschlusses an das örtliche Kabelnetz. Satelliten-Empfangsanlagen werden daher aus grundsätzlichen Erwägungen nicht genehmigt.
Dürfen Kinderwagen oder Gehhilfen im Treppenhaus abgestellt werden?
Kinderwagen bzw. Gehhilfen sind in der Wohnung oder im mietereigenen Keller abzustellen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn im Treppenhaus ausreichend Platz oder sogar ein spezieller Raum zum Abstellen vorhanden ist. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall in der Geschäftsstelle nach.
Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Die Haltung von Kleintieren (z.B. Hamster oder Meerschweinchen) ist ohne Genehmigung des Vermieters möglich. Für alle anderen Tiere (Katzen, Hunde oder exotische Tierarten) wenden Sie sich einfach an uns, wir prüfen gern, ob eine Haltung möglich ist. Dazu können Sie das Antragsformular „Genehmigung Tierhaltung“ über die Mieter-App MiVivo nutzen.
Vertragsbeendigungen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für meinen Wohnraummietvertrag?
Die Kündigungsfrist beträgt unabhängig von der Mietdauer 3 Monate. Die Kündigung sollte bis zum 3. Werktag eines Monats schriftlich, von allen Vertragsparteien unterschrieben, beim Vermieter eingehen. Eine mietvertragliche Verpflichtung zur Verkürzung der Kündigungsfrist besteht grundsätzlich nicht. Gemäß der gängigen Rechtsprechung hat der Vermieter das Recht, während der laufenden Kündigungsfrist, nach vorheriger Rücksprache mit dem Mieter, Besichtigungstermine mit ausgewählten Mietinteressenten zu vereinbaren. Die Besichtigungen sollten in der Regel zu dem Mieter genehmen Zeiten stattfinden.
Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wie muss ich die Wohnung abgeben?
Zur korrekten Beendigung des Mietverhältnisses ist bei der Rückgabe der angemieteten Wohnung einiges zu beachten. Gerne würden wir daher bereits vorab möglichst zeitnah die sich anschließenden Schritte und ggf. offene Fragen mit Ihnen besprechen, so dass die spätere Wohnungsabgabe reibungslos erfolgen kann. Der Besichtigungstermin wird gemeinsam mit einem Mitarbeiter unserer technischen Abteilung durchgeführt. Sie werden bei dieser Gelegenheit im Einzelnen über den Zustand, in dem die Wohnung an uns zurückgegeben werden muss und über den genauen Umfang der eventuell auszuführenden Schönheitsreparaturen informiert. Über alle notwendigen weiteren Schritte, wie Ablesung der Zähleinrichtungen, Abmeldung beim Energieversorger, etc. können Sie sich in diesem Zusammenhang ebenfalls direkt während der Besichtigung informieren lassen. Die Wohnung wird zur ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses durch einen unserer Mitarbeiter abgenommen. Nach Ausführung der bei der Besichtigung der Wohnung festgestellten erforderlichen Arbeiten benachrichtigen Sie uns daher bitte spätestens 10 Tage bevor Sie die Wohnung abgeben wollen, damit ein Termin für die vertragsgerechte Abgabe der Wohnung vereinbart werden kann. Die in Ihrem Beisein durchzuführende Wohnungsabgabe muss dann spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist erfolgen.
Ich habe die Wohnung gekündigt und kann die Kündigungsfrist nicht einhalten. Was muss ich tun?
Wenn Sie den Mietvertrag gekündigt haben und die Wohnung zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht abgeben können, da bspw. Ihre neue Wohnung noch nicht bezugsfertig ist, so informieren Sie uns bitte umgehend schriftlich. Wir prüfen sodann, ob eine Verlängerung der Räumungsfrist möglich ist. Wir weisen Sie daraufhin, dass wir Sie bei verspäteter Abgabe der Wohnung den für uns hieraus entstehenden Schaden wie z.B. Mietausfall und Erstattung von Schadensersatzansprüchen der Nachmieter (Hotelkosten, etc.) haftbar machen müssen.
Ich habe gekündigt, wann erhalte ich die Kaution zurück?
Die Kaution ist dazu da, um nach Beendigung des Mietverhältnisses mögliche Schäden an der Wohnung zu beseitigen oder Mietrückstände auszugleichen. Wir sind bemüht, Ihnen möglichst schnell Ihre Kaution zurückzuzahlen – im Normalfall innerhalb von drei bis sechs Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann dies auch länger dauern. Oft liegt zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch keine Betriebskostenabrechnung vor. In diesem Fall kann es sein, dass wir einen Teil der Kaution einbehalten, um mögliche Nachzahlungen zu decken.
Untervermietung
Darf ich einen Untermieter in meine Wohnung aufnehmen?
Was mache ich, wenn mein Untermieter auszieht?
Informieren Sie uns bitte in Textform über diese Veränderung. Sie können auch gern das Formular „Auszug Personen“ in der Mieter-App MiVivo benutzen.
Was gibt es bei der Untervermietung zu beachten?
Wenn Sie einen Untermieter in Ihrer Wohnung haben, gelten Sie als Vermieter und haben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG. Vergessen Sie nicht, diese Einnahmen Ihrem Finanzamt zu melden! Ganz wichtig außerdem: Das Meldegesetz schreibt vor, dass Sie als Wohnungsgeber verpflichtet sind, Ihrem Untermieter den Einzug in Ihre Wohnung schriftlich zu bestätigen. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszuges sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Eine Wohnungsanschrift darf nicht für eine Anmeldung angeboten oder zur Verfügung gestellt werden, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Rauchwarnmelder
Warum befinden sich Rauchwarnmelder in meiner Wohnung?
Rauchwarnmelder sind für Ihre Sicherheit da. Sie geben bei Rauchentwicklung in der Wohnung einen hohen, lauten Ton ab. Dies kann Leben retten – vor allem nachts. Denn während wir schlafen, riechen wir nichts. Schwelbrände bleiben so unentdeckt, und die Gefahr einer Rauchvergiftung steigt.
Müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Die Batterien in unseren Rauchwarnmeldern sind besonders langlebig und halten zumeist mindestens zehn Jahre. Im Anschluss werden die Rauchmelder ausgetauscht.
Ein Rauchwarnmelder hat einen Fehlalarm – was tue ich?
Allgemein
Warum sind die Sachbearbeiter oft schwer telefonisch zu erreichen?
Unsere Mitarbeiter werden während der Geschäftszeiten häufig durch persönliche Gespräche mit unseren Mietern und Wohnungsbewerbern in Anspruch genommen. Außerdem versuchen wir, möglichst oft die Probleme direkt „vor Ort“ bei unseren Mietern und mit unseren Mietern zu regeln. Hierdurch leidet natürlich die telefonische Erreichbarkeit in unserer Geschäftsstelle. Sie können jedoch in unserer Telefonzentrale (Telefon: 0 24 21 / 3 90 90) eine Nachricht für den von Ihnen gewünschten Gesprächspartner hinterlassen. Dieser wird Sie dann umgehend zurückrufen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt einen Haushalt, eine Wohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder modernisiert wurde. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Wohnfläche von Sozialwohnungen ist grundsätzlich begrenzt und darf die angegebene Größe nicht überschreiten. Diesen können Sie beim Wohnungsamt der Stadt Düren beantragen.
Wen kontaktiere ich, wenn mein Kabelfernsehen gestört ist oder ich keinen Empfang habe?
Zu meiner Wohnung gehört ein Mietergarten. Was habe ich zu beachten und was ist nicht erlaubt?
Wenn die Wohnung mit einem Mietergarten vermietet wird, so verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Gartenfläche. Das Verlegen von Strom- und/ oder Wasserleitungen ist nicht gestattet. Der Garten ist zur Nutzung als Ziergarten vorgesehen. Die Nutzung als Gemüse- bzw. Kräutergarten bis zu 25 % der Fläche ist gestattet. Die Baumbepflanzung ist nicht gestattet. Zier- und Beerensträucher dürfen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände angepflanzt werden. Der Aufbau von Gartenhäusern und Geräteschuppen sowie von Ställen, Zwinger, Lauben, etc. zur Unterbringung von Tieren sowie die Anlage von Fischteichen ist nicht gestattet. Gartengeräte und Düngemittel zur Bearbeitung des Mietergartens, sowie Gartenmöbel, sind im zur Wohnung gehörenden Kellerraum unterzubringen. Die Einfriedung und Begrenzung des Gartenstückes mit einem Zaun bzw. Sichtschutz ist nur mit einer maximalen Höhe von 1,00 Meter erlaubt und sollte sich an die vorhandene Bebauung anpassen. Hierfür ist die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Zum Ende des Mietverhältnisses sind vom Mieter alle Anpflanzungen und Aufbauten aus dem Mietergarten zu entfernen. Nach Abgabe der Wohnung und des dazugehörenden Mietergartens werden Entschädigungen für Anpflanzungen, Aufbauten und Anlagen nicht gezahlt.
Meine Wohnung liegt im Denkmalschutzbereich Düren-Grüngürtel. Ergeben sich hieraus Besonderheiten, die zu beachten sind?
Liegt die angemietete Wohnung im Denkmalschutzbereich Düren-Grüngürtel, so kann seitens des Vermieters aufgrund der Bausubstanz nicht gewährleistet werden, dass der überlassene Kellerraum bzw. die überlassenen Kellerräume vollständig trocken sind. In Einzelfällen kann sich in den Kellerräumen der Häuser in diesem Denkmalschutzbereich Feuchtigkeit bilden. In diesen Fällen ist der Mieter verpflichtet für eine ausreichende Durchlüftung in den Kellerräumen zu sorgen. Ebenso ist zu beachten, dass in den Wohnungen die Möbel an den Außenwänden in einem Abstand von mindestens 10 cm zur Wand aufzustellen sind, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. An den Innenwänden dieser Außenwände darf keine Latexfarbe verwendet werden, um die Wandoberfläche diffusions-offen auszubilden.
Ich habe einen technischen Notfall im Haus/in der Wohnung. Was mache ich?
Eine technische Störung ist dann ein Notfall, wenn eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an unsere Schadenannahme. Außerhalb unserer Servicezeiten wählen Sie bitte die Nummer unseres Technischen Notdienstes. Wenn kein Notfall – also keine Gefahr für Menschen oder Gebäude – vorliegt, nutzen Sie gern die Schadensaufnahme innerhalb der Mieter-App MiVivo oder schreiben Sie eine E-Mail an schadenmeldung@bauverein-dn.de.
Welche Versicherungen sind wichtig für meine Wohnung?
Wir empfehlen unseren Mietern die beiden folgenden Versicherungen abzuschließen: 1. Eine Privathaftpflichtversicherung: Diese schützt Sie und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Ebenfalls deckt diese Schäden, die insbesondere bei Umzügen in unseren Objekten verursacht werden. 2. Eine Hausratversicherung: Diese versichert alle Gegenstände in Ihrer Wohnung, die Ihnen am Herzen liegen, zum Beispiel im Fall von Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm, Hagel und Einbruch.
Wird bei Vertragsabschluss eine Courtage/Provision fällig?
Nein, wir vermieten ausschließlich courtagefrei.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht!
Kontakt
Geschäftsstelle: Dürener Bauverein AG
Grüngürtel 31
52351 Düren
Telefon: 0 24 21 / 39 09 – 0
Fax: 0 24 21 / 39 09 – 712
E-Mail: info@bauverein-dn.de
Öffnungszeiten
Montags – Donnerstags:
08:30 bis 16:00 Uhr
Freitags: 08:30 bis 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer
Vereinbarung